Montag, 9. September 2013

Verkürzung der Angebotsfrist beim offenen Verfahren durch Vorinformation bei Ausschreibungen gemäß VOB/A

Durch eine Vorinformation über das beabsichtigte Vergabeverfahren kann die Angebotsfrist beim offenen Verfahren deutlich verkürzt werden.

Die Vorinformation muss aber
  • mindestens 52 Kalendertage vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung an das Amtsblatt der EG übertragen werden und
  • höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung an das Amtsblatt der EG versandt worden sein.

Fristen innerhalb derer die Vorinformation erfolgt sein muss

Die Veröffentlichung einer Vorinformation stellt keine automatische Begründung für die Reduzierung der Angebotsfristen dar. Diese müssen vom Auftraggeber stets im Einzelfall auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Wird die generelle Fristverkürzung bei Vorinformation auf 36 Tage unterschritten, so muss der Auftraggeber einen höheren Prüfungsaufwand betreiben. Die Angemessenheit der Angebotsfrist ist auch vom Umfang der zu vergebenden Leistung und dem Umfang der Verdingungsunterlagen abhängig (Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 09.12.2002, Az.: 1/SVK/102-02).

§ 10 EG Abs. 1, Nr. 2, Satz 1 VOB/A
Die Angebotsfrist kann auf 36 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung verkürzt werden; sie darf 22 Kalendertage nicht unterschreiten.

§ 10 EG Abs. 1, Nr. 2, Satz 2 VOB/A
Voraussetzung dafür ist, dass eine Vorinformation nach dem vorgeschriebenen Muster gemäß § 12 EG Absatz 1 Nummer 3 mindestens 52 Kalendertage, höchstens aber 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung des Auftrages an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union abgesandt wurde.

§ 10 EG Abs. 1, Nr. 2, Satz 3 VOB/A
Diese Vorinformation muss mindestens die im Muster einer Bekanntmachung nach § 12 EG Absatz 2 Nummer 2 für das offene Verfahren geforderten Angaben enthalten, soweit diese Informationen zum Zeitpunkt der Absendung der Vorinformation vorlagen.

Durch Vorinformation auf 36 Tage verkürzte Angebotsfrist

Durch Vorinformation auf 22 Tage verkürzte Angebotsfrist
Weitere Möglichkeiten der Fristverkürzungen bei Vergabeverfahren finden Sie in dem Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren.

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