Samstag, 29. September 2012

Veröffentlichungsfrist

Bei der Veröffentlichungsfrist handelt es sich um die Frist nach Absenden der Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft bis zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

Der Auftraggeber muss seine beabsichtigte Auftragsvergabe (bei prognostizierten Auftragswerten ab oder oberhalb der Schwellenwerte) durch eine europaweite Veröffentlichung bekanntmachen.

Die Frist zur Veröffentlichung hängt von der Übermittlungsart ab.
Wird die Bekanntmachung elektronisch übermittelt mittels

dann muss die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S) innerhalb von fünf Tagen erfolgt sein. Bei nicht elektronisch erstellten und übersandten Bekannt-machungen verlängert sich die Frist zur Veröffentlichung auf 12 Tage.

Bei nichtelektronischer Übersendung der Bekanntmachung


Veröffentlichungsfrist bei nichtelektronischer Übersendung der Bekanntmachung



Bei elektronischer Übersendung der Bekanntmachung


Veröffentlichungsfrist bei elektronischer Übersendung der Bekanntmachung


Nachdem die Bekanntmachung an  das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft übertragen wurde, werden in einem ersten Schritt die Pflichtangaben  einer allgemeinen Prüfung unterzogen. 

Nach der erfolgreichen Prüfung wird die Bekanntmachung durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft innerhalb der vorgegebenen Frist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Wichtig für die Fristberechnung: Der Tag der Absendung wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Die Frist beginnt um 0:00 Uhr des Folgetages und endet mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages der Frist, das heißt am letzten Tag um 24:00 Uhr.



Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Die Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr. Bei elektronischer Übermittlung der Bekanntmachung beträgt die Veröffentlichungsfrist fünf Tage und beginnt wie die Angebotsfrist am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr.

Weiteres über Fristen im Vergabeverfahren vermittelt das eintägige 
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren.

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